
Kommentar
Aus für ein aufdringliches Bekenntnis
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Burka-Verboten in Frankreich, Belgien und auch im Tessin zugestimmt. Dieser Urteilsspruch hat umso grösseres Gewicht, als diese rechtlich bindende Höchstinstanz nicht nur in der EU, sondern ebenso für die viel zahlreicheren Mitgliedsstaaten des Europarates und damit auch für die Schweiz zuständig ist. Das Tribunal in Strassburg setzt damit seine klare Linie bei der Abwehr einer schleichenden Islamisierung Europas fort. Letzte diesbezügliche Grundsatzentscheidung war vor drei Jahren die Zurückweisung des Antrags von Schweizer Muslimen auf eine Verurteilung des eidgenössischen Minarettverbots von 2009. Die totale Verhüllung von Frauen in der Öffentlichkeit wiegt noch schwerer als die Errichtung von Minaretten. Handelt es sich bei den Gebetstürmen um Symbole einer vorerst noch indirekten Bedrohung durch die von ihnen prognostizierte politislamische Machtergreifung, so stellt die Burka…