
Ethik
Aktive Sterbehilfe für Häftling in Belgien
Der belgische Staat hat einem psychisch kranken Häftling das Recht auf aktive Sterbehilfe zugesprochen. Die aktive Sterbebegleitung gerät in Belgien und den Niederlanden zunehmend ausser Kontrolle. Mittlerweile haben zwölf Gefangene um Sterbehilfe gebeten.
(ws.) Frank van den Bleeken sitzt seit 30 Jahren wegen Vergewaltigung und Mord im Gefängnis, er leidet an sexuellen Wahnvorstellungen, behandelt wurde er nicht. Mehrere Ärzte attestierten ihm deshalb jetzt unerträgliche psychische Schmerzen. Die belgischen Gefängnisse sind schon mehrmals vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Nachbesserungen aufgefordert worden. Henri Heimans, Richter in Gent, bezeichnete den Falls als «Armutszeugnis». Die Gesellschaft sei «zu gleichgültig, um einzugreifen, und die Ärzte sollen das jetzt mit Sterbehilfe lösen. Ich schäme mich dafür, dass es so weit kommen musste.»
Seit 2002 ist in Belgien aktive Sterbehilfe erlaubt. Tötung auf Verlangen gibt…