

Justiz/Deutschland Das Schweigen der RAF
Ebenso wenig wie die RAF-Prozesse der Vergangenheit vermag die aktuelle Verhandlung der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen. – (tl.) Anfang Mai dieses Jahres, exakt 42 Jahre nachdem Ulrike Meinhoff ihren Komplizen Andreas Bader gewaltsam aus einem Gefängnis befreit hatte, verlas die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Erklärung. Sie sprach als Angeklagte in dem Prozess, der klären sollte, wer am 7. April 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dessen Fahrer Wolfgang Göbel und Wachtmeister Georg Wurster ermordet hatte. Ihre Erklärung erinnerte Prozessbeobachter an den Sprach-Duktus der RAF, «der das Täterkollektiv betonte und die Opfer entindividualisieren wollte». Auch dieser Prozess, der auf Betreiben von Michael Buback, einem Sohn des Ermordeten, zustande kam, bleibt die Erkenntnis schuldig, wer die Morde verübte. Beckers DNA fand sich auf dem Briefumschlag mit dem Bekennerschreiben. Die Tatwaffe…