

DER GANZE MENSCH
Die Schweiz plant ein Gesetz, wonach Ärzte auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen Organe entnehmen dürfen. Wer definiert, wann ein Mensch tot ist? Volksabstimmung am 15. Mai.
Thomas Lachenmaier
Ist es recht, zumal aus christlicher Sicht, einem verstorbenem, oder gar erst sterbendem Menschen Organe zu entnehmen, die einem anderen Menschen zunutze sind, möglicherweise sein Leben verlängern? Diese schwerwiegende Frage bekommt in der Schweiz gegenwärtig zusätzliche politische Brisanz, weil nach dem Willen des Bundesrats und des Parlaments Ärzten künftig erlaubt sein soll, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen Organe zu entnehmen.
Wie häufig bei schwerwiegenden moralischen Entscheidungen – besonders wenn es um Eingriffe in das Leben selbst geht – hat auch in dieser Debatte die verwendete Begrifflichkeit («Organspende») einen manipulativen Charakter: Wer könnte schon etwas gegen eine «Spende» haben, gegen das Spenden sein? Wer die Entnahme seiner…