
Der Weg wird frei gemacht
Zu Beginn des Jahres 2013 sollte der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Sterbehilfe verabschieden. Nachdem der alte § 217 StGB die Bestrafung der Kindstötung durch die Mutter geregelt hatte und 1998 ersatzlos gestrichen worden war, verbot laut Entwurf der erste Absatz des neuen § 217 StGB über die «Gewerbsmässige Förderung der Selbsttötung» bei Strafandrohung die gewerbliche Sterbehilfe. In dem nachträglich hinzugefügten Absatz 2 wurden «Angehörige» und andere «nahestehende Personen» ausdrücklich straffrei gestellt.
In der Begründung hiess es, diese Regelung berücksichtige, «dass kein Strafbedürfnis gegenüber Personen besteht, die ihren Angehörigen oder anderen engen Bezugspersonen in einer in der Regel emotional sehr belastenden und schwierigen Ausnahmesituation beistehen wollen», denn sie legten «ein von tiefem Mitleid und Mitgefühl geprägtes Verhalten an den Tag».
Insofern die geplante Neufassung nur die kommerzielle Sterbehilfe verbot und die…