

ZEITZEICHEN
SCHWEIZ: BIBEL IM VISIER DES GESETZES?
(et.) Am 9. Februar kommt es in der Schweiz zur Volksabstimmung über eine Reform des Strafrechts, die Homosexuelle vor Diskriminierung schützen soll. Hass, Hetze und Aufruf zu Gewalt ist in der Schweiz jedoch schon längst strafbar: üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Aufruf zu Gewalt (Art. 259 StGB). Wenn behauptet wird, es brauche die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm, um endlich etwas gegen Übergriffe auf Homo- und Bisexuelle zu unternehmen, ist dies eine Irreführung.
Kritiker wie der Präsident der EDU (Eidgenössische Demokratische Union), Hans Moser, warnen davor, dass durch die sogenannte «Ras-sismus-Strafnorm» die Meinungs-, Glaubensund Gewerbefreiheit gefährdet wird. So erwartet Martino Mona, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Bern, dass das zustimmende Zitieren aus der Bibel strafbar würde. Das Alte und das Neue Testament…