

ZEITZEICHEN
«EHE FÜR ALLE»: UND WENN EIN PFARRER NEIN SAGT?
(Livenet) Wie viel Freiheit haben Kirchen und Pfarrer in der Schweiz, selbst zu entscheiden, ob sie gleichgeschlechtliche Paare trauen wollen? Die «NZZ am Sonntag» bringt in ihrer Ausgabe vom 25. Juli eine Analyse von drei Basler Juristen zum Thema. Auf der Grundlage der korporativen Religionsfreiheit hätten Kirchen zwar das Recht, sich selbst zu organisieren und ihre «inneren Angelegenheiten» nach eigenem Gutdünken zu regeln. Diese Selbstbestimmung gelte jedoch für Kirchen, die öffentlich-rechtlich anerkannt seien, nicht absolut, urteilen die Juristen. Für Pfarrer und Seelsorgende in öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen bestehe aufgrund der erweiterten Rassismus-Strafnorm das Risiko, sich strafbar zu machen, wenn sie gleichgeschlechtlichen Paaren die Trauung verweigerten. «Weil Kirchen als Strafsubjekte grundsätzlich nicht infrage kämen, seien es die Pfarrer und Seelsorger, die je nach Umständen diesem ‹Strafbarkeitsrisiko…