

Menschenwürde
WIE EIN ZENTRALER BEGRIFF UMGEDEUTET WIRD
In westlichen Gesellschaften herrscht keine Einigkeit mehr darüber, was unter dem zentralen Begriff der Menschenwürde zu verstehen ist, der im Grundgesetz Deutschlands und vielen internationalen Abkommen einen zentralen Stellenwert einnimmt.
1 Die religiöse Begründung der Menschenwürde von der Gottebenbildlichkeit des Menschen her ist gesellschaftlich nicht mehr konsensfähig. Stattdessen ist ein Konzept entstanden, das den Lebenswert von der Lebensqualität ableitet.
Die Säkularisierung und die Pluralisierung der Lebens- und Wertvorstellungen haben es mit sich gebracht, dass jede religiöse und nicht empirische Begründung der Menschenwürde als rational nicht begründbare und gesellschaftlich nicht mehr konsensfähige «Sonderethik» abgelehnt wird. Wenn das diesseitige Leben aber kein «Jenseits» mehr hat, dann wird auch unklar, welchen Sinn ein Leben hat, das von schwerer unheilbarer Krankheit und dem «Abbau» von Hirnfunktionen…