

In Corona-Zeiten
Versammlungen und Beschlüsse im Verein
Wie die letzten Wochen bedauerlicherweise gezeigt haben, werden uns die coronabedingten Beeinträchtigungen noch weiter begleiten. Besonders die Abhaltung von Treffen, Veranstaltungen und Versammlungen ist schwierig oder sogar unmöglich. Dies bereitet vielen Vereinen erhebliche Schwierigkeiten. Aufgrund der Versammlungsverbote und Kontaktsperren ist die Durchführung von Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltung praktisch unmöglich. Geplante Zusammenkünfte können nicht stattfinden beziehungsweise müssen abgesagt oder verschoben werden.

Die Alternativen
Der Bundestag hat daher auch für Vereine durch Verabschiedung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen-schafts-, Vereins-, Stiftungs und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ COVGesR MG) Alternativen zur traditionellen Präsenz-Mitgliederversammlung geschaffen (§ 5 COV-GesR MG):
1) Mitgliederversammlungen können virtuell durchgeführt werden.
2) Nicht persönlich teilnehmende Mitglieder können ihre Stimme schriftlich zur Mitgliederversammlung abgeben/einreichen.
3) Beschlüsse können ohne Abhaltung einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren gefasst werden.
Geheime Abstimmungen?
In den zurückliegenden Monaten haben schon viele an Videokonferenzen teilgenommen und haben entsprechende Erfahrungen gesammelt. Bei einer virtuellen Mitgliederversammlung kommt aber noch eine technische Anforderung in der Art hinzu, dass geheime Abstimmungen möglich sein müssen. Hierfür wird neben dem Programm/App/Tool für die Videokonferenz auch ein Werkzeug für die (geheime) Abstimmung erforderlich sein. In der Einladung zu einer virtuellen Mitgliederversammlung müssen dann neben „Versammlungsort“ (Videokonferenz/Programm/ App/Tool), Versammlungszeit, Tagesordnung und Anträgen auch die Einwahldaten mit Passwort und die Uhrzeit, zu der die Einwahl möglich ist, angegeben werden. Im Gegensatz zu den bestehenden Angeboten, kostenlose Videokonferenzen durchzuführen, werden Kombinationen mit Abstimmungsprogrammen, Apps und Tools Kosten für den Verein verursachen. Gerade kleine Vereine könnten daher den technischen und finanziellen Aufwand zur Abhaltung einer virtuellen Mitgliederversammlung scheuen.

Der Umlaufbeschluss
Die Lösung könnte darin liegen, eine virtuelle Informationsveranstaltung (kostenlose Videokonferenz) abzuhalten, in der über alle Themen berichtet und diskutiert werden kann. Auch Befragungen von Kandidaten, etwa für Vorstandsämter, sind dabei möglich. Die eigentlichen Beschlüsse könnten dann im Anschluss im Umlaufverfahren (schriftlich/ per E-Mail) gefasst werden.
Damit würde man dann zum einen die Beteiligungsmöglichkeit aller Mitglieder erreichen und zum anderen, wenn nötig, eine geheime Wahl ermöglichen. Voraussetzung für die Durchführung eines Umlaufbeschlusses ist, dass alle Mitglieder daran beteiligt werden und mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilgenommen haben und ihre Stimme schriftlich oder per E-Mail abgegeben haben.
Bis zum 31.12.2021
Noch ein wichtiger Hinweis: Die neuen Möglichkeiten des COVGesR MG gelten nur bis zum 31.12.2021. Dann tritt es automatisch außer Kraft. Vereine, die danach auch zukünftig die Möglichkeit haben wollen, virtuelle Mitgliederversammlungen durchzuführen oder Abstimmungen im Umlaufbeschluss vorzunehmen, müssten diese Alternativen ausdrücklich in der Satzung vorsehen. Zur Anwendung im Jahr 2022 wären insoweit entsprechende Satzungsänderungsanträge im Jahr 2021 notwendig.