

FREIFLUG Sport par excellence
Schon das erste Flugmodell von Alphonse Pénaud im Jahr 1871 war ein Freiflugmodell mit Gummimotor, ein freifliegendes Saalflugmodell. Und viele bekannte Flugzeugkonstrukteure wie Alexander Lippisch oder die Gebrüder Horten bauten und experimentierten in den 1920er und 1930er Jahren mit Freiflugmodellen.

Moderne Zeiten
Heute ist der Freiflug dagegen eine Hightech-Sportart, bei der auch Carbon und Elektronik zum Einsatz kommen. Im Flug werden dabei diverse Funktionen (etwa Seiten- und Höhenruder) von der Elektronik gesteuert. Dies alles muss vorprogrammiert sein, denn Fernsteuern ist nicht erlaubt. Damit die Modelle in der Thermik nicht auf Nimmerwiedersehen davonfliegen, wird der Flug durch eine Thermikbremse begrenzt. Das Wiederauffinden erleichtert heute in vielen Modellen ein GPS-Sender. Das Zurückholen im Gelände über größere Entfernungen ist ein Teil des sportlichen Aspekts des Freiflugs. Die Wettbewerbsklassen, die international unter der Bezeichnung F1 bei der FAI geführt sind, unterscheiden sich erheblich.
F1A-Segelflugklasse
Segelflugmodelle sind die sportlichste und am häufigsten geflogene Klasse der Freiflugmodelle. Die Segler mit ihren rund 250 cm Spannweite und einem Gewicht von 410 g werden mit einer 50 m langen Startleine auf Höhe gebracht. Mit dem Modell an der Leine gilt es dann, Thermik aufzuspüren. Die Mechanik des Hochstarthakens erlaubt es, das Modell 5, 10, 15 Minuten im Kreis zu schleppen, bis „gute“ Luft gefunden ist. Dazu braucht der Sportler eine hohe Beweglichkeit und Kondition für den Geländelauf. Dazu kommt die Feinfühligkeit, um die aufsteigenden Luftströme zu erkennen. Und schließlich sind Sprintqualitäten und exaktes Timing gefragt, um das Modell auf Überfahrt zu beschleunigen, damit es nach dem Ausklinken noch weitere Höhe gewinnen kann – bis zu 40 m über die 50 m Leinenlänge hinaus. Diese Starttechnik erfordert ein regelmäßiges und intensives Training.
F1B-Gummimotormodelle
Die Energie von 30 g Gummi bringt die Gummimotormodelle in rund 40 s auf bis zu 90 m Höhe. Dann werden die großen Luftschraubenblätter (mit Durchmesser um 60 cm) angeklappt und der Gleitflug beginnt. Bei Spannweiten zwischen 160 und 190 cm müssen diese Modelle ein Zellgewicht von mindestens 200 g haben – leichte und gleichzeitig feste Bauweise sind hier gefragt. Außergewöhnlich ist die Antriebsquelle dieser Klasse, der Gummimotor. Allein die Auswahl und Vorbereitung des geeigneten Gummis ist für viele eine Wissenschaft für sich. Zum Aufziehen wird der Gummi stark gedehnt und mit einer speziellen Winde über 400 Umdrehungen aufgedreht.
Verbrennerklasse F1C
Bei den Motormodellen wird die Modellauslegung vom Hubraum des Motors bestimmt, der auf 2,5 cm³ begrenzt ist. Bei Spannweiten zwischen 180 und 250 cm wiegen die Modelle etwa 750 g. Um in den 4 s Steigflug den Luftwiderstand zu verringern, werden bei den Hightech-Modellen die Flächen nach unten zusammen gefaltet. Auf Höhe gekommen ist es ein eindrucksvoller Anblick, wenn sie sich der Länge nach auffalten.
Mit Hilfe einer Zeitschaltuhr oder einer Elektronik wird am Ende des Motorflugs quasi nachgedrückt, um einen verlustfreien Übergang in den Gleitflug zu erreichen. Selbst die kleinen Luftschrauben aus kohlefaserverstärktem Kunststoff werden für den Gleitflug angeklappt.

Mit Elektroantrieb: F1Q
Die jüngste Klasse im Freiflug sind Motormodelle mit Elektroantrieb. Zur Begrenzung der Ausgangshöhe ist für jedes Modell ein individuelles Energielimit definiert. Dabei stehen je Gramm Gesamt-Fluggewicht drei Joule Energie zur Verfügung. Ein Energielimiter im Modell stoppt den Motor nach Erreichen des Limits automatisch.
Dies ermöglicht ein breites Spektrum an Modellkonzeptionen und gibt Raum zum Experimentieren. Üblich sind Spannweiten zwischen 120 und 240 cm. Die Fluggewichte der Modelle betragen je nach Größe zwischen 250 bis 550 g. Alle bislang genannten Klassen brauchen ein großes, ebenes Gelände zum Fliegen und starten deshalb gemeinsam auf Wettbewerben.
F1E-Hangflugmodelle...
... steuern mit Hilfe des Erdmagnetismus. Man nennt sie daher auch Magnetsegler oder selbstgesteuerte Modelle. Sie haben Spannweiten zwischen 120 und 400 cm, Auslegungsvorschriften gibt es fast keine. Gestartet werden die Modelle am Hang aus der Hand und gegen den Wind. Es gilt dann, möglichst lange im Hangaufwind zu fliegen. Damit das Modell immer in Hangnähe bleibt und dort die aufsteigende Luftströmung nutzt, muss zum einen die Richtung genau geradeaus und zum anderen die Fluggeschwindigkeit exakt an die des Windes angepasst sein. Ein Magnetstab, wie bei einem Kompass, ist im Rumpfkopf drehbar gelagert und betätigt eine schmale Steuerflosse über der Rumpfspitze. Auch dies wird inzwischen in manchen Modellen durch Elektronik ersetzt. Ein Sensor misst das Erdmagnetfeld und steuert über eine klassische Rudermaschine das Seitenruder.
Die geforderte Flugzeit (120 bis 300 s) wird an das Gelände und an den Wind angepasst. Landet das Modell nicht vorher, löst ein Zeitschalter die Thermikbremse aus: Das Leitwerk klappt hoch und verhindert so ein Entfliegen des Modells. Geflogen wird an kleinen Hängen ebenso wie im Hochgebirge.

Saalflugmodelle F1D...
... sind ganz anders und faszinierend. Im Gegensatz zu all den anderen Freiflugklassen fliegen die Saalflugmodelle in großen Hallen – und hier wird wirklich die maximale Flugzeit gewertet. Das heißt, die längsten Flüge sind bis zu einer halben Stunde lang. Die Modelle mit 55 cm Spannweite sind 1,4 g leicht und werden von 0,4-g-Gummi angetrieben. Zehntelmillimeter dünne Balsaleistchen, Stahldraht, Borfasern zur Verstärkung und als Bespannung hauchdünne Kunststofffolien von wenigen Tausendstel Millimeter machen diese Fluggebilde aus. Der Rumpf muss die Kraft des Gummistrangs aushalten, einige tausende Umdrehungen speichern die Energie für den langen Flug. Trotz des geringen Gewichts setzen die Experten Verstellpropeller ein. Einen Gleitflug gibt es hier nicht und der Propeller dreht sich so langsam während dem ganzen Flug, dass man leicht die Umdrehungen mitzählen kann.
Freiflug national und international
Neben den oben beschriebenen Klassen gibt es noch weitere, zum Teil mit weniger hohen Anforderungen, sodass auch Einsteiger eine passende Wahl haben. Und auch wenn das Aufsehen in der Öffentlichkeit überschaubar ist, das sportliche Geschehen ist sehr aufregend. In allen Freiflugklassen gibt es Wettbewerbe, manchmal in jeder Sparte 20 und mehr pro Jahr. Dreißig Nationen laden zu rund 80 World-Cup-Wettbewerben ein; die Sieger müssen mehrere dieser hochklassigen Konkurrenzen gewonnen haben, um ausreichend Punkte zu haben. Und Jahr für Jahr gibt es vier Welt- und Europameisterschaften, zu denen der DAeC deutsche Nationalteams entsendet. Vier der zwölf internationalen Meisterschaften im Modellflugsport sind Freiflug-Ereignisse! Weitere Informationen zum Freiflug gibt es im Internet unter: www.daec.de/sportarten/modellflug/leistungssport/f1-freiflug
EU-Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit Namen und vollständiger Adresse. In einer Mitteilung des LBA heißt es: „Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen, die ihren Wohnsitz oder im Falle von juristischen Personen ihren Hauptgeschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 von ihren Pflichten gemäß der Artikel 5, 6 und 8* der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 befreit. Diese müssen die geforderte Registrierung während des genannten Zeitraums nicht abgeschlossen haben. Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.”
Die Verbände DAeC und DMFV waren aufgefordert, ihre Mitglieder (Vereins- und Einzelmitglieder) per Sammelregistrierung zu registrieren. Beide Verbände haben in den letzten Monaten ihre Mitgliederdaten mit Hilfe der Mitglieder aufbereitet, um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können und die Daten fristgerecht bis zum Jahresende an das LBA zu übermitteln.
Die Durchführungsverordnung 2019/947 enthalte keine Übergangszeiträume, sodass die Registrierung erst ab dem 31.12.2020 möglich sei, am selben Tag aber alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen registriert sein müssten, um der Verordnung gerecht zu werden, so die Aussage des LBA. Die Verbände DAeC und DMFV erhalten die Möglichkeit, die bereitliegenden Daten zur Sammelregistrierung Anfang Januar an das LBA zu melden. Die eID werden dann innerhalb der eingeräumten Übergangsfrist, spätestens bis zum 30.04.2021, direkt vom LBA an die Mitglieder übermittelt. Modellflieger die sich für eine individuelle Registrierung entschieden haben, müssen diese spätestens bis zum 30. April 2021 beim LBA vornehmen. Die Verbände informieren weiter, wenn es Neuigkeiten zum Verfahren gibt.
*In die Allgemeinverfügung hat sich offenbar ein Fehler eingeschlichen. Anstatt Artikel 5, 6 und 8 der DVO sind wohl Artikel 14 Abs. 5, 6 und 8 gemeint.