
Verkauf der Absetzbeträge
Seit dem Vorjahr sieht der Gesetzgeber mit der Möglichkeit des Verkaufs des Steuerabsetzbetrages eine äußerst interessante Alternative zur Inanspruchnahme in der Steuererklärung vor.
Vor allem in der Landwirtschaft konnte in der Vergangenheit der Vorteil in der Steuererklärung nur selten beansprucht werden, weil die landwirtschaftlichen Einkommen nur sehr gering besteuert werden. Nun gibt es aber die Möglichkeit, den Steuerabsetzbetrag zu verkaufen, z. B. für folgende Steuerkredite:
• alle Eingriffe für den neuen Superbonus 110 Prozent;
• alle Eingriffe an…